Zum Kooperationsvertrag
Das Diakonische Werk im Rhein-Neckar-Kreis und der Verein„Eltern-Kind-Brücke e. V.“ (EKB) haben mit Wirkung vom 01.01.2000 einen Kooperationsvertrag zur Durchführung eines Auslandsadoptionsdienstes geschlossen. Der Adoptionsdienst arbeitet auf der Grundlage der Bestimmungen der Haager Konventionen vom 29.05.1993 zum Schutz des Kindes und zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich des Adoptionswesens.
Beide Kooperationspartner beschäftigen geeignete Fachkräfte und üben die Dienstaufsicht aus.
Die Fachaufsicht für alle Fachkräfte im gemeinsamen Adoptionsdienst obliegt dem Leiter des Diakonischen Werkes und der Leitung von EKB.
Beide Kooperationspartner verpflichten sich im Rahmen ihres Kooperationsvertrages zu enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Information.