Adoptionen aus Bulgarien
In Bulgarien ist die Haager Konvention für Kinderschutz (1993) zwar seit September 2002 in Kraft getreten und das Justizministerium als Zentrale Stelle ernannt worden, die schleppende Änderung der gewohnten Strukturen vor Ort hat jedoch zu einem deutlichen Bewerberstau beigetragen.
Seit Ende 2007 hat sich das neu besetzte Justizministerium dieser unerfreulichen Situation intensiv angenommen und seitdem Bewegung in die Bearbeitung der Altfälle gebracht.
Bewerbungen für Bulgarien sind wieder möglich.
Adoptionen werden über staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen aus den Ländern der Bewerber und über akkreditierte Organisationen aus Bulgarien abgewickelt.
Für die Bewerber und für die gemeldeten Kinder gibt es eine zentrale Datenbank.
Wartezeiten ab Registrierung in der Datenbank werden derzeit mit ca. 2 Jahren angegeben.